Anwesenheitspflicht

Im Normalfall dürfen nur die Dozent*innen der Sprachpraxis (in den Studienfächern Englisch, Spanisch und Französisch) eine Anwesenheitsliste führen, die für euch auch bindend ist. Sollten andere Dozent*innen eine solche Liste führen, darf euch daraus generell kein Nachteil entstehen. Sanktionen kann es also nicht geben, solltet ihr aufgrund eures Jobs oder anderer Probleme nicht immer am Seminar teilnehmen können. Hierzu gibt es auch einen Beschluss des Fachbereichsrates, grundsätzlich unzulässig sind sogenannte Quotenregelungen: Das bedeutet, dass der/die Dozent*in nicht von euch verlangen darf, beispielsweise nicht mehr als zwei Mal zu fehlen. Auf der anderen Seite darf man diese Regelung natürlich auch nicht überstrapazieren oder ausnutzen. Wenn eine Veranstaltung 13 Mal im Semester stattgefunden hat und ihr seid nur fünf Mal da gewesen, dann kann es durchaus sein, dass ihr trotzdem Probleme mit eurem/eurer Dozent*in bekommt. Nach Möglichkeit solltet ihr also versuchen, zu lange Abwesenheitsphasen zu vermeiden oder – falls es dafür gute Gründe gibt – diese mit dem/der Dozent*in des Seminars abzusprechen.

Kommentare