Im Normalfall dürfen nur
die Dozent*innen der Sprachpraxis (in den Studienfächern Englisch, Spanisch und
Französisch) eine Anwesenheitsliste führen, die für euch auch bindend ist.
Sollten andere Dozent*innen eine solche Liste führen, darf euch daraus generell
kein Nachteil entstehen. Sanktionen kann es also nicht geben, solltet ihr
aufgrund eures Jobs oder anderer Probleme nicht immer am Seminar teilnehmen
können. Hierzu gibt es auch einen Beschluss des Fachbereichsrates,
grundsätzlich unzulässig sind sogenannte Quotenregelungen: Das bedeutet, dass
der/die Dozent*in nicht von euch verlangen darf, beispielsweise nicht mehr als
zwei Mal zu fehlen. Auf der anderen Seite darf man diese Regelung natürlich
auch nicht überstrapazieren oder ausnutzen. Wenn eine Veranstaltung 13 Mal im
Semester stattgefunden hat und ihr seid nur fünf Mal da gewesen, dann kann es
durchaus sein, dass ihr trotzdem Probleme mit eurem/eurer Dozent*in bekommt.
Nach Möglichkeit solltet ihr also versuchen, zu lange Abwesenheitsphasen zu
vermeiden oder – falls es dafür gute Gründe gibt – diese mit dem/der Dozent*in
des Seminars abzusprechen.
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